Beschluss A 2
(Bezirk Hessen-Süd)
Entwicklungspolitische Arbeit in Ländern und Gemeinden
Nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die Länder und Gemeinden tragen
Verantwortung für eine nachhaltige globale Entwicklung, die den Frieden in der Welt
fördert und allen Menschen ein Leben in Würde und ohne Not ermöglicht.
Länder und Gemeinden können nicht auf die gleiche Weise wie die Bundesregierung oder
übernationale Organisationen globale Strukturpolitik betreiben. Sie sollten aber die
rahmengebende Rolle von Strukturpolitik beachten und ihre Maßnahmen in diese
einbetten. Gerade auf Grund der Nähe zu Zivilgesellschaft und Bürgerschaften, zur
lokalen Wirtschaft und deren Einrichtungen, sowie ihrer besonderen Kompetenz in
Landeseinrichtungen und im Bereich Bildung und Kultur, müssen sie aber ihre spezifische
Stärken in eine nachhaltige Entwicklungspolitik einbringen.
Länder und Kommunen können so auch zu verstärktem Bürgerengagement ermutigen
und breite gesellschaftliche Kreise als Akteure für die Entwicklungspolitik gewinnen.
Dabei sollen die Beschlüsse der Ministerpräsidenten der Länder vom 28. Oktober 1988,
vom 1. Dezember1994 und vom 9. Juli 1998 über die Rolle der Länder in der
Entwicklungszusammenarbeit beachtet werden, - ebenso Kapitel 28 der Agenda 21 der
Rio-Konferenz, worin die Kommunen weltweit aufgefordert werden, zusammen mit ihren
Bürgerschaften Lokale Agenda-Programme zu erarbeiten und umzusetzen.
Im Bereich der Informations- und Bildungsarbeit sollen Länder und Kommunen
Einrichtungen und Mittel bereitstellen, um diese Arbeit zu unterstützen, insbesondere in
Schulen und durch Förderung von lokalen Initiativen und Nichtregierungsorganisationen.
Im Bereich von Erziehung, Bildung und Ausbildung sollte es zu einem Austausch von
Erziehungsinhalten und von Lehrern und Schülern kommen, vor allem mit dem Ziel der
international Verständigung, aber auch mit dem Ziel, das Bildungswesen in den Ländern
der Dritten Welt auszubauen. Dies gilt vor allem für die Berufsbildung.
Im Bereich der Hochschulen sollte ebenfalls ein intensiver Austausch in Forschung und
Lehre angestrebt werden.
Im Bereich der Nichtregierungsorganisationen sollten Aktivitäten im Norden wie im Süden
unterstützt werden, die der Selbsthilfe an der Basis und der Bewusstseinsbildung dienen.
Auch hier ist es wichtig, dass die Projekte eine strukturbildende Komponente umfassen.
Im Bereich der Wirtschaft können Unternehmen (vor allem des Mittelstands) dazu
ermuntert werden, Entwicklungspartnerschaften zwischen Staat und privater Wirtschaft
einzugehen, und durch Information und Beratung unterstützt werden. Dabei muss darauf
geachtet werden, dass die Investitionen sich in die Entwicklungsplanung des jeweiligen
Landes einfügen und dass sie den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung und der
Schaffung von Arbeitsplätzen dienen.
Im Bereich des internationalen Handels soll der "faire" Handel durch Aktionen, Initiativen
und Kampagnen besonders unterstützt werden.
Im Bereich der Verwaltung können Land und Gemeinden ihre Erfahrungen den
Entwicklungsländern nutzbar machen. Dies bezieht sich vor allem auf die
Dezentralisierung der Verwaltung, die Selbstverwaltung der Kommunen und auf einzelne
spezifische Verwaltungsbereiche, etwa der Finanzverwaltung.
Im Bereich kommunaler Betriebe gilt das gleiche: Hier kann vor allem ein direkter
Erfahrungsaustausch von Kommune zu Kommune nutzbringend sein, etwa in den
Bereichen Stadtplanung, Wasser, und Abwasser, Abfallbeseitigung, angepasstes Bauen,
umweltfreundliche Energie.
Partnerschaftliche Kontakte zwischen Kommunen des Südens und des Nordens und ihrer
jeweiligen Bürgerschaften können auf vielfältige Weise "Eine Welt" durch Begegnung und
Erfahrungsaustausch begreifbar und erfahrbar machen - beispielsweise im Rahmen von
Agenda-Partnerschaften - und Fremdenfeindlichkeit entgegenwirken. Durch lokale
Initiativen wirken die Bürgerschaften aktiv an der Gestaltung der weltoffenen Gemeinde
mit.
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